Erklärung zur Barrierefreiheit.

Die Energiewerke Waldbröl bemühen sich, ihren Webauftritt www.ew-waldbroel.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Da nicht alle Anforderungen erfüllt werden können, arbeiten wir aktuell an einer neuen Website – schon im September soll der Relaunch erfolgen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den aktuellen Internetauftritt www.ew-waldbroel.de.

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßigen Selbsttests.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus

  • der Norm EN 301 549
  • den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA
  • und der Verordnung zum BFSG

 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

 

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

 

  • Nicht alle Dokumente im PDF-Format sind ausreichend barrierefrei
  • Nicht durchgängig haben Bilder und grafischen Bedienelemente eindeutige Alternativtexte
  • Es sind Mängel bezüglich der Überschriften- und Listenauszeichnung vorhanden
  • Es gibt noch Mängel hinsichtlich des ARIA-Markups
  • Beschriftungen der Bedienfelder im Produktrechner und Online-Abschluss fehlen
  • Nicht alle Links verfügen über eine zusätzliche Beschreibung
  • Kontraste sind nicht an allen Stellen ausreichend

 

Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben. Daher arbeiten wir aktuell an einer Komplettüberarbeitung unseres Webauftritts, bei der alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um bis voraussichtlich September 2025 den Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu entsprechen.

 

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an.

 

Energiewerke Waldbröl GmbH
Nümbrechter Straße 6
51545 Waldbröl

Telefon: +49 2291 9088-0
E-Mail:
info@ew-waldbroel.de

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

 

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Telefon: +49 211 855-3451

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik