Das Wichtigste zur Gaspreisbremse

Gaspreisbremse

Was muss ich jetzt tun?

Verbraucher*innen müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. Die Entlastung erfolgt über die Eww automatisch. Für Mieter*innen gilt:

Ohne eigenen Gaszähler haben Sie kein direktes Vertragsverhältnis mit uns. Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel zwischen uns und Ihrem Vermieter. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung.

 

Wie funktionieren die Gas- und Wärmepreisbremsen (Privatkunden)?

80 Prozent des im September 2022 für das Jahr 2023 prognostizierten Gasverbrauchs wird zum festgelegten Preis von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskund*innen den mit ihrem Energieversorger vertraglich vereinbarten Preis. Hinweis: Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über dem Preisdeckel liegt. Die finanziellen Mittel für die Gaspreisbremse stellt der Bund zur Verfügung.

 

Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse

Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie:

Prognostizierter Gasverbrauch von 15.000 kWh/Jahr im Eww Erdgas mit
18,89 ct/kWh = 2.833,50 €/Jahr

Davon gedeckelter Preis für 80% der Jahresmenge à
12.000 kWh x 12 ct/kWh = 1.440 €/Jahr.

Davon vertraglich fixierter Preis im Eww Erdgas für 20% der Jahresmenge à
3.000 kWh x 18,89 ct/kWh = 566,70 €/Jahr.

Neue Jahreskosten: 1.440,00 € + 566,70 € = 2.006,70 €  statt  2.833,50 € à
Durch den Gaspreisdeckel sparen Sie in dieser Beispielrechnung 826,80 €/Jahr!

Zur Vereinfachten Darstellung ist die Berechnung ohne Grundpreis sowie mit dem derzeitigen Eww Erdgas Arbeitspreis gerechnet.

 

Wann gilt die Gaspreisbremse?

Für Bürger*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

 

Wird mein monatlicher Abschlag automatisch reduziert?

Ja, die Preisbremse wird bei der Berechnung Ihres monatlichen Abschlags berücksichtigt. Wir werden Ihre Abschläge aufgrund der Zwischenrechnung zum 31.12.2022, der Preisanpassung zum 01.01.2023 und selbstverständlich mit Einführung der Preisbremse bereits zum 01.01.2023 anpassen. Damit profitieren Sie bereits früher von der Preisbremse. Die genaue Höhe Ihres monatlichen Abschlags werden wir Ihnen vorab schriftlich mitteilen. Selbstverständlich können Sie Ihre Abschläge in unserem Kundenportal in bestimmten Grenzen an Ihr Verbrauchsverhalten anpassen.

 

Umfasst „Wärme“ nur Fernwärme?

Nein. Vom Gesetz sind neben Fern- auch die Nahwärmeversorgungsunternehmen und Contractoren umfasst. Diese müssen die Entlastungen an ihre Kund*innen weitergeben.

 

Was ist, wenn ich den Versorger gewechselt habe?

Wenn Sie im Verlauf des Jahres 2023 den Gasversorger wechseln, darf der neue Versorger erst dann die Entlastung weitergeben, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten (Eww) vorgelegt oder anders sichergestellt hat, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann. Natürlich kann sich der Entlastungsbetrag ändern, wenn Kunde und Versorger einen anderen Arbeitspreis vereinbart haben.

 

Sollte ich jetzt weiter möglichst viel Energie einsparen?

Ja - Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Hilfreiche Energiespartipps bieten unsere „Tipps & Tricks zum Energiesparen“.

 

Wie funktionieren die Gas- und Wärmepreisbremsen (Geschäftskunden)?

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent je Kilowattstunde. Netzentgelte, Energiesteuern, Gasumlagen und CO2-Preis fallen zusätzlich an. Beim Wärmeverbrauch wird der Netto-Arbeitspreis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.