Häufige Fragen & Antworten
Über Eww Angebote, Ihre Abrechnungen,
dem Online-Service uvm.
Tipps und weitere Informationen
In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden. Wir bieten Ihnen weitere Informationen, Hinweise und Tipps zu:
Eww-Kunde werden: Produkte und Tarife.
Wechseln Sie ganz einfach zu uns, indem Sie mit unserem Preisrechner Ihren Tarif online berechnen und abschließen.
Nutzen Sie gerne auch unseren persönlichen Kundenservice.
Der Strommix der Eww besteht aus 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien und leistet damit einen zusätzlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
Eine Übersicht, wie sich unser Strommix genau zusammensetzt, finden Sie hier.
Selbstverständlich haben wir auch hierfür eine Lösung. Weitere Informationen zu den Eww Sondertarifen erhalten Sie auf unserer Seite zum Nachtspeicher-Tarif oder dem Wärmepumpen-Tarif. Alternativ können Sie sich individuell beraten lassen lassen.
Wie hoch Ihre Stromkosten bei Ihrem individuellen Verbrauch voraussichtlich sind, erfahren Sie in unserem Stromrechner. Außerdem können Sie jederzeit unsere Preisliste für Endkundinnen und -kunden oder unsere Preisliste für Unternehmen einsehen.
Ihre voraussichtlichen Heizkosten können Sie mit unserem Gasrechner auf Basis Ihres persönlichen Verbrauchs berechnen. Zusätzlich können Sie sich auch unsere Gaspreise für Privatkundinnen und -kunden oder für Gewerbekundinnen und -kunden ansehen.
Tarifrechner.
Der Strompreis setzt sich aus einer Kombination von Grund- und Arbeitspreis zusammen.
Der Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Teil der Stromrechnung.
Der Arbeitspreis orientiert sich an Ihrem konkreten Stromverbrauch und entspricht den Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde Strom.
Der zusätzliche Messpreis sind die Kosten, die für Einbau, Wartung, Ablesung und Verwaltung des Stromzählers von Seiten der Messstelle anfallen.
kWh ist eine Maßeinheit für Energie. Eine kWh (Kilowattstunde) entspricht der Energie, welche ein elektrisches System (z.B. LED-Leuchten oder Waschmaschine) mit einer Leistung von tausend Watt in einer Stunde aufnimmt. Sowohl Stromkosten als auch Wärmekosten werden in dieser Maßeinheit abgerechnet.
Mit der 1 kWh Energie kann man beispielsweise etwa
- 5 Stunden am PC arbeiten
- 9 Liter Tee aufbrühen
- eine Maschine 60°C-Wäsche waschen
- sich 2.800-mal elektrisch rasieren
Dies sind nur Richtwerte. Elektrische Geräte verbrauchen, je nach Leistung, unterschiedlich viel Strom. So benötigt z.B. ein leistungsstärkerer PC mehr Strom als ein einfacheres Modell.
Die Höhe des jährlichen Strom- und Gasverbrauchs ist individuell verschieden und hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, Größe der Wohnung / des Hauses und Alter des Objekts).
Sie können sich an Ihrer letzten Jahresrechnung bzw. folgenden Richtwerten orientieren:
Strom
Gas
Weichen Ihre Verbräuche erheblich von der Tabelle ab, schauen Sie doch mal bei unseren Tipps und Tricks zum Energiesparen vorbei!
Mein Strom- und Gaszähler.
Sie müssen Ihren Zähler immer dann ablesen, wenn Sie
- eine Zählerkarte zugeschickt bekommen,
- den Anbieter wechseln,
- oder umziehen.
Nutzen Sie hierfür gerne Ihre Ablesekarte, den Eww Online-Service oder das Zählerstandformular.
Dazu benötigen Sie:
- Zählernummer (siehe letzte Jahresrechnung)
- Zählerstand
- Datum der Ablesung
Wo Sie Zählernummer und Zählerstand auf Ihrem Zähler finden, sehen Sie hier:
Strom
Gas
Gaszähler
Moderne Messeinrichtung
Den Zähler richtig abzulesen ist wichtig, damit Sie nur den Strom bezahlen, den Sie verbraucht haben. Wenn Sie Ihren Zähler nicht ablesen, darf Ihr Verbrauch unter
Meine Energierechnung.
Sie bekommen Ihre Rechnung 1x jährlich und zwar immer dann, wenn (weitere) 12 Monate nach der erstmaligen Belieferung durch die Eww verstrichen sind.
Das Einfachste ist, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen. Dann buchen wir die Beträge von Ihrem Konto ab und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Alternativ können Sie Ihre Rechnungen auch selbst überweisen an:
Energiewerke Waldbröl GmbH
IBAN: DE45 3705 0299 0341 5575 55
BIC COKSDE33XXX
Hierfür können Sie auch einen Dauerauftrag einrichten.
Unter einem Abschlag versteht man die monatlichen Kosten für den Verbrauch von Strom oder Erdgas.
Dieser wird zunächst auf Basis des Vorjahresverbrauchs geschätzt und durch zwölf Abschläge geteilt.
Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung.
Die geleisteten Zahlungen werden jährlich mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
Dadurch zahlen Sie immer nur das, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.
Stellen Sie fest, dass über einen längeren Zeitraum bei Ihnen oft höhere Summen an Gutschriften oder Nachzahlungen anfallen, können Sie Ihren Abschlag anpassen lassen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundenservice.
Melden Sie sich hierfür bei unserem kostenlosen Online-Service an. Dann erhalten Sie automatisch Ihrer Unterlagen digital und papierlos.
Meine Eww – Online-Service.
Sie können sich hier für den Online-Service registrieren.
Voraussetzung ist, dass Sie bereits Kundin oder Kunde der Eww sind und eine Kunden- und Vertragsnummer haben.
Bei der Registrierung legen Sie selbst einen Benutzernamen und ein Passwort fest und geben Ihre E-Mail-Adresse an.
Ja, das ist ebenfalls möglich.
Ja, Sie können sich auch schon vorab registrieren und bereits vor Lieferbeginn eine Übersicht über Ihren Vertrag erhalten. Lieferbeginn und Abrechnung bleiben hiervon unberührt.
Mit dem Online-Service können Sie:
- persönliche Daten aktualisieren
- monatliche Abschläge anpassen
- Rechnungen einsehen und abrufen
- Zählerstände übermitteln
- Verbrauch überprüfen
- Ihre Vertragsunterlagen digital einsehen
Sie können beides hier zurücksetzen. Alternativ setzen Sie sich gerne auch direkt mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Diese Änderungen können Sie entweder selbst im Online-Service unter „Kontaktdaten ändern“ vornehmen. Alternativ senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@ew-waldbroel.de.
Anbieterwechsel.
Sobald Sie bei uns einen Vertrag abgeschlossen haben, informieren wir den alten Energielieferanten und der auslaufende Vertrag wird automatisch gekündigt. Sie sollten uns lediglich Ihren Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels mitteilen, damit eine korrekte Abrechnung erfolgen kann.
Der Anbieterwechsel dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.
Der Anbieterwechsel erfolgt nahtlos und ohne jegliche Versorgungsunterbrechung.
Nein, Sie zahlen immer nur das, was Sie verbrauchen und das nur bis Ende der Vertragslaufzeit.
Der Anbieterwechsel erfolgt, ebenso wie die Abrechnung, nahtlos und ohne Überschneidungen.
Da der Zähler dem Netzbetreiber (Westnetz) und nicht dem Energieversorger gehört, wird Ihr Zähler bei einem Anbieterwechsel nicht ausgetauscht.
Da Sie auch als Mieterin oder Mieter das Recht haben, Ihren Energieversorger selbst zu wählen, müssen Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter weder um Erlaubnis fragen noch darüber informieren.
Elektromobilität.
Für das Aufladen von Elektroautos zu Hause empfehlen wir die Installation einer Wallbox. Mit der Kombination aus der Eww Wallbox und dem ok-power-zertifizierten Ökostrom können Sie tageszeitunabhängig und vor allem besonders umweltfreundlich laden. Für mehr Informationen zu unserem Wallbox-Angebot kontaktieren Sie uns gerne.
Das Laden an einer haushaltsüblichen Steckdose ist eher als Not-Lademöglichkeit zu betrachten: Diese sind nach DIN VDE 0620-1 lediglich für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen ausgelegt und nur für begrenzte Zeit mit dem maximalen Bemessungsstrom von 16 Ampere belastbar. Das Aufladen Ihres E-Autos mit einer solchen Steckdose würde ohnehin viel zu lange dauern.
Als Ökostromkundin oder -kunde der Eww erhalten Sie auf Wunsch von uns Ihre persönliche Ladekarte, mit welcher Sie nicht nur in Waldbröl, sondern europaweit bei allen Ladesäulen nutzen können, die Teil des Ladenetz-Verbundes sind. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das Land NRW fördert die Einrichtung von privater und halböffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Förderung können Sie auch beim Kauf einer Eww Wallbox nutzen. Den Förderantrag finden Sie hier.
Wichtig: Sobald Ihr Förderantrag beim Land NRW eingegangen ist, können Sie die Wallbox bei uns bestellen.
Eine Übersicht über unsere E-Bike-Ladestationen in und um Waldbröl finden Sie hier.
Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Seit 1. Januar 2024 gibt es eine gesetzliche Neuregelung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG). Demnach sind bestimmte Geräte wie Wallboxen, Wärmepumpen und Co. so anzuschließen, dass sie für den Netzbetreiber steuerbar sind.
Im Gegenzug profitieren Betreiber solcher Anlagen von reduzierten Netzentgelten auf ihrer Abrechnung, wofür drei verschiedene Modelle, sogenannte “Module”, zur Wahl stehen.
Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis Ende 2028.
Das Ziel der netzdienlichen Steuerung ist es, das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und es sicher für die Energiewende machen.
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) erleichtert die Steuerung des Stromverbrauchs, um das Stromnetz stabil zu halten. Netzbetreiber können bestimmte Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen gezielt fernzusteuern, um den Stromverbrauch besser an die Stromerzeugung anzupassen. Dies ist besonders wichtig, um erneuerbare Energien wie Wind- und Solarstrom optimal zu nutzen und das Netz vor Überlastung zu schützen. So trägt § 14a dazu bei, die Energieversorgung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten.
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten nach § 14a EnWG:
- Wärmepumpen
- Private Wallboxen zum Laden von E-Autos
- Klimaanlagen
- Batteriespeicher
Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung dient dazu, die Netzstabilität sicherzustellen und die Ziele der Energiewende zu erreichen. Mit Inkrafttreten der Neuregelung darf der Netzbetreiber durch das vorübergehende Drosseln der Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. eine Reduzierung der Ladeleistung einer Wallbox), eingreifen, den Engpass vermeiden und die Netzsicherheit gewährleisten.
Für Bestandsanlagen (Installation bis einschließlich 31.12.2023) sind Übergangsregelungen vorgesehen. Zu unterscheiden sind Bestandsanlagen mit und ohne bereits vereinbarte Steuerung durch den Netzbetreiber.
Erhalten Anlagenbetreiber bereits eine Netzentgeltreduzierung von ihrem Netzbetreiber, gelten die aktuellen Vereinbarungen bis 31. Dezember 2028 unverändert fort. Anschließend sollen die neuen Regelungen auch für diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gelten. Für ältere Anlagen wie Nachtspeicherheizungen können die bestehenden Regelungen dauerhaft fortbestehen.
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht aber die Möglichkeit, freiwillig eine Vereinbarung über netzdienliches Verhalten mit dem Netzbetreiber zu treffen.
Privathaushalte haben in der Regel keinen direkten Vertrag mit dem Netzbetreiber, sondern mit ihrem Energielieferanten. Dieses Abrechnungsverhältnis soll auch weiterhin so bestehen bleiben. Allerdings sieht die Bundesnetzagentur eine Pflicht zum transparenten Ausweis der Netzentgeltreduzierung auf der Stromrechnung des Kunden vor. Das bedeutet: Die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte übernimmt der jeweilige Energielieferant des Anlagenbetreibers und weist diese auf der Stromrechnung übersichtlich aus.
Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Modelle entworfen, zwischen denen künftig gewählt werden kann. Sie belohnen auf verschiedene Art und Weise die kundenseitige Flexibilität beim Stromverbrauch.
Da sich die Anschlusssituation der Kunden deutlich voneinander unterscheiden können, sind von der Bundesnetzagentur verschiedene Varianten zur Netzentgeltreduzierung vorgesehen, sogenannte Module. Grundsätzlich kann bei der Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber zwischen zwei Modulen gewählt werden. Ab 2025 kommt ein drittes Modul hinzu, das mit dem ersten kombiniert werden kann – nicht aber mit dem zweiten. Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt direkt über den Stromversorger, ohne dass dieser extra informiert werden muss.
Modul 1: Pauschale Reduzierung (Grundmodul)
- Für Anlagen mit gemeinsamer Messung oder separater MessungAbrechnung erfolgt mit der Stromrechnung
- Wird auf der Rechnung separat ausgewiesen
- Reduzierung darf nicht höher sein als das Netzentgelt
Modul 2: Prozentuale Reduzierung
- Vor allem für Betreiber von Wärmepumpen
- Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts-Arbeitspreises um 60 %
- Kein Netzentgelt-Grundpreis
- Nur möglich für Anlagen mit einer separaten Messung
- Abrechnung erfolgt mit der Stromrechnung
- Wird auf der Rechnung separat ausgewiesen
- Kein Netzgrundpreis für weitere Zählpunkte
- Reduzierung darf nicht höher sein als das Netzentgelt
Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (ab April 2025)
- Mögliche Ergänzung zu Modul 1
- Anlagenbetreiber hat die Wahl zwischen Netzentgeltreduzierung im Standard-, Hoch- oder Niedertarif
- Gemeinsame und getrennte Verbrauchsmessung möglich
Die Angst, durch ein ferngesteuertes Abschalten der eigenen Anlage plötzlich ohne Strom dazustehen, braucht niemand zu haben. Die Bundesnetzagentur spricht mehr von einer temporären “Dimmung” als von einer Abschaltung. Diese Dimmung oder dieses Drosseln betrifft nur die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und diesen steht während eines Steuerungseingriffs weiter eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung, sodass etwa die Wärmepumpe weiterhin funktionsfähig bleibt.
Der Strom aus einer PV-Anlage oder einem Batteriespeicher kann weiterhin genutzt werden, so dass Besitzer solcher Anlagen von einer Dimmung häufig gar nichts mitbekommen werden. Auch der normale Haushaltsstrom ist von der netzorientierten Steuerung nicht betroffen.
Die Netzentgeltreduzierung endet automatisch mit dem Zeitpunkt, zu dem die steuerbare Verbrauchseinrichtung außer Betrieb genommen wird. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, dem Netzbetreiber die Außerbetriebnahme unverzüglich mitzuteilen.
Allgemeines
Die Eww (Energiewerke Waldbröl GmbH) ist ein ortsansässiges Energieversorgungsunternehmen in der Stadt Waldbröl. Mehr erfahren Sie auf der Seite Über uns.
Der Energieversorger ist für die Belieferung seiner Kundinnen und Kunden mit Strom und Gas verantwortlich.
Der Netzbetreiber kann, anders als der Energieversorger, nicht gewechselt werden.
Er sorgt für den Transport der Energie und ist für den Erhalt der Netze zuständig. Der Netzbetreiber in Waldbröl ist die Westnetz GmbH. Wenn Sie mit Ihrem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen möchten, klicken Sie bitte hier.
Wenden Sie sich hierfür gerne an die Westnetz GmbH.
Ihre Datensicherheit hat bei uns höchste Priorität. Wir verarbeiten grundsätzlich nur die Daten, die für die Vertragsabwicklung und Abrechnung zwingend notwendig sind. Mehr dazu lesen Sie hier.
Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten jeglicher Art anzusprechen. Die verschiedenen Möglichkeiten, uns zu erreichen, finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.








