Viele Kundinnen und Kunden aus Waldbröl fragen uns aktuell wegen einer Postsendung der „DMG Deutsche Messwesen GmbH“. Diese Briefe könnten wie hoheitliche Schreiben wirken. Empfänger schildern uns, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlen, schnell Ihren Stromzähler austauschen zu müssen.
Die Energiewerke Waldbröl GmbH möchten Sie hierzu wie folgt informieren:
Die versendeten Briefe sind Werbeangebote von einem privaten Anbieter. Dieser steht damit im Wettbewerb zu anderen Messstellenbetreibern.
Wer ist wirklich zum Einbau neuer Stromzähler verpflichtet?
Ein gesetzlicher Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) besteht aktuell in folgenden Fällen:
- Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh
- Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen oder Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG)
- Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung über 7 kW (z. B. Photovoltaikanlagen)
Für alle anderen Haushalte (Standard-Privatkunden) besteht derzeit keine sofortige Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem zu wechseln.
Wer ist Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die RheinNetz GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber in Waldbröl mit folgenden Aufgaben:
- Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und den Austausch Ihrer Zähler.
- Offizielle Mitteilungen zum Zählertausch erhalten Sie direkt von der AggerEnergie GmbH im Auftrag der Rheinnetz GmbH.
- Diese Schreiben erfolgen kundenindividuell und nicht als pauschale Postwurfsendungen an „An die Bewohner des Hauses…“
Transparente Kosten statt „Lockangebote“
Lassen Sie sich nicht durch „kostenlose Installationen“ oder vermeintliche Fristen unter Druck setzen. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich klar gedeckelt.
Gemäß dem aktuellen Preisblatt der RheinNetz GmbH gelten für den grundzuständigen Messstellenbetrieb folgende Konditionen (Auszug):
- Moderne Messeinrichtung (Standard): Das jährliche Entgelt bei Eww beträgt abweichend derzeit nur 15,40 Euro (brutto).
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Es gelten je nach Verbrauchsgruppe separate, gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Eww hat diese auf seinen aktuellen Vertragsdokumenten abgedruckt.
- Einbaukosten: Bei einem Standard-Rollout fallen keine zusätzlichen Installationskosten an, lediglich bei Einbau auf eigenen Wunsch erhebt der Messstellenbetreiber eine Gebühr.
- Link: https://www.rheinnetz.de/vertraege-und-preise
Weitere Informationen
Wir empfehlen Ihnen, vorsichtig zu sein. Schließen Sie keine Verträge ab, wenn Sie unter Zeitdruck stehen. Lassen Sie sich auch nicht durch angebliche Förderungen beeinflussen.
Unabhängige Informationen zum Thema Zählertausch und Smart Meter finden Sie auf dem Serviceportal der Bundesnetzagentur:
www.bundesnetzagentur.de/Metering
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen im Kundencenter in der Nümbrechter Str. 6 gerne persönlich zur Verfügung.
Ihre Energiewerke Waldbröl

